Regelungen für digitale Versammlungen gelten auch für Vereins-Vorstände
Erleichterungen des Gesetzgebers für die Durchführung von Verbands- und Vereins-Mitgliederversammlungen während der Corona-Pandemie gelten auch für Vorstände. Das stellte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) überraschend mal eben auf seiner Webseite dar. Bisheriger Sachstand: Bis 31.12.2020 gilt auf Grund einer Corona-Sonderregelung, dass digitale Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage zulässig sind. Auch der Vorstand bleibt im […]