Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind. Die Mindestfördersumme sind 1.000 EUR, die Maximalsumme sind 20.000 EUR als Soforthilfe. Die Anträge werden digital gestellt.
Die Antragstellung erfolgt über die Webseite der IBB, dort finden Sie auch die Förderbedingungen – https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html. Unterstützt werden Ausgaben, die während der Corona-Pandemie in der Zeit vm 17.03.2020 bis 30.09.2020 enstanden sind und für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Verbindlichkeiten zählen: laufende Betriebskosten, Personkosten, Zahlungsverpflichtungen für abgesagte Veranstaltungen und sonstige Ausgaben, die aus den erwarteten Einnahmen im Berechnungszeitraum bezahlt werden sollten und nicht storniert oder reduziert werden konnten. Für viele Vereine kann dies eine Hilfe sein, insbesondere wenn Veranstaltungen abgesagt werden mussten oder Stornierungskosten entstanden sind, aber keine Einnahmen erzielt wurden.