BFH: Verein, der Frauen von Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig
Nach Entscheidung des Bundesfinanzhof (17. Mai 2017, V R 52/15) ist ein Verein, hier Freimaurerloge, nicht gemeinnützig, wenn es keinen sachlichen Grund gibt, dass Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind. Die Gemeinnützigkeit scheitert daran, dass der Verein nicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 1 der Abgabenordnung zu fördern. Der Bundesfinanzhof […]