Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt auch weiterhin viele Vereine und Verbände für Herausforderungen. Was muss der Verein konkret umsetzen? Welche Informationen darf er verarbeiten? Was muss im Impressum stehen?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Würtemberg hat einen Generator erstellt, um für Vereins-Webseiten einen Datenschutzhinweis zu erstellen. Dies ist für Standardfälle wohl ausreichen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass ggf. noch Anpassungen vorzunehmen sind, wenn z.B. ein Werbe-Tracking auf der Webseite verwendet wird. Wenn Sie weitergehende Prüfungen des Datenschutzhinweises oder für technisch-organisatorische Maßnahmen brauchen, beraten Sie auch Rechtsanwälte – dass aber dann mit Gebühr, die aber manchmal gut investiert sein kann.
Zudem bietet die Datenschutzbehörde auch kostenfreie Veranstaltungen für Vereine zum Thema Datenschutz an.
(Bildschirmfoto: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltungen/)