Wie der Verein Kosten und Zeit beim Notar spart
Jede Vorstandsänderung oder Satzungsänderung muss über einen Notar beim Vereinsregister angemeldet werden. Der Notar beurkundet die Unterschriften der Vorstandsänderung oder Satzungsänderung. Dabei müssen der vertretungsberechtigte Vorstand zur Beurkundung beim Notar erscheine. Wird der Verein von 3 Personen des Vorstandes zusammen vertreten, müssen alle 3 Personen ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Wird der Verein von 2 Personen […]