DSGVO steht Auskunftsanspruch von Mitgliederdaten nicht entgegen
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann nicht verhindert werden, dass personenbezogene Daten (z.B. Namen, Anschriften) von Mitgesellschaftern oder Vereinsmitgliedern an einen Gesellschafter oder Vereinsmitglied herausgegeben werden müssen. Oder anders gesprochen: Wer ein berechtigtes Interesse an den Daten geltend macht, muss diese auch von der Gesellschaft oder dem Verein/Verband erhalten. Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel die […]