Durchsuchung beim DFB wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

Nachdem der DFB vor 3 Jahren bereits wegen dem Verlust der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 in den Schlagzeilen war (DFB verliert Gemeinnützigkeit) vermelden mehrere Portale eine Durchsuchung in den Räumlichkeiten des Deutschen Fussballbundes e.V. und in Privaträumen. Nach den Berichten sollen Einnahmen aus Bandenwerbung unrichtig deklariert worden sein und damit eine Verkürzung/Verringerung der Steuerlast um 4,7 Millionen EUR erfolgt sein. Die Einnahmen wurden laut Bericht unrichtig als „Einnahmen aus Vermögensverwaltung“ deklariert (Durchsuchung beim DFB).

Von der Einnahmeart hängt ab, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht. Einnahmen aus der Vermögensverwaltung des Vereins sind steuerfrei (§ 5 Nr. 9 KStG; § 3 Nr. 6 GewStG). Dazu zählen Zinsen, Miete und Pacht. Daneben gibt es Einnahmen aus dem ideelen Bereich, der zur Verwirklichung des Veinszweckes dient (hierunter fallen z.B. Mitgliedsbeiträge). Daneben gibt es noch die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Eine gute Übersicht finden Sie hier (LSB Berlin). Die richtige Zuordnung kann durchaus eine Herausforderung auch für versierte Steuerberater darstellen und kann bei bewusster, steuervermindernder falscher Zuordnung eine Straftat darstellen.