Memminger Fischertagsverein muss Frauen zulassen

Der Memminger Fischertagsverein, der aus Traditionsgründen bisher nur Männer zum Fischertag zugelassen hatte, muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Memmingen auch Frauen zulassen. Seit dem Jahre 1900 ist ausschließlich Männern das Bachausfischen vorbehalten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die strategische Prozesse unterstützt, hatte das Verfahren vor dem Amtsgericht Memmingen unterstützt und damit ein Präzedenzurteil erstritten. Die Satzung des Memminger Fischertagsvereins schloss Frauen vom alljährlichen Forellenfischen aus. Die Klägerin wollte Mitglied im Verein werden, was dieser ablehnte. Nach erfolglosem Einigungsbemühungen erhob die Klägerin Klage vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht gab der Klägerin statt, demnach ein Verein mit einer erheblichen sozialen Machtstellung Frauen nicht willkürlich ausschließen darf (Pressemitteilung GFF). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch der Urteilstext liegt noch nicht vor. Es dürfte sich um das erste Zivilurteil dieser Art handeln. Bisherige Urteile bezogen sich auf die gemeinnützigkeitsrechtliche Bewertung aus steuerlicher Sicht (Neue Regeln für Gemeinnützigkeit?)