Corona-Hilfe: Antragsfrist in Berlin verlängert!

Wie der Berliner Senat mitteilt (Pressemitteilung vom 23.10.2010) wird die Antragsfrist für nichtrückzahlbare Corona-Hilfen für Gemeinnützige Vereine und Organisationen bis zum 01. November 2020 verlängert. Die Frist für die Einreichung von Anträgen bei der Investitionsbank Berlin endet um 23:59 Uhr.
Link zur Investitionsbank Berlin: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html
Link zum Engagementportal bürgeraktiv: https://www.berlin.de/buergeraktiv/

Nachfolgend geben wir die Pressemitteilung wieder:

Gemeinnützige Vereine und Organisationen bekommen eine Woche mehr Zeit, um „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ (Soforthilfe X) zu beantragen. Die Antragsfrist wurde jetzt vom 25. Oktober bis zum 1. November verlängert. Existenzbedrohte Organisationen können einen Zuschuss von in der Regel bis zu 20.000 Euro erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die:

  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
  • in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
  • die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
  • die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.

Die Ehrenamts- und Vereinshilfen werden auf Antrag in Form von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Härten gewährt. Auf die Gewährung besteht kein Anspruch. Die Liquiditätsengpässe der antragstellenden Organisation müssen ursächlich und nachweisbar auf den Wegfall von Einnahmen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und existenzgefährdend sein.

Die Ehrenamts- und Vereinshilfen werden als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Diese Billigkeitsleistungen werden nur für existenzbedrohende Liquiditätsengpässe gewährt, die zwischen dem 17. März und dem 30. September 2020 entstanden sind. In Abhängigkeit von den Gesamtausgaben und der finanziellen Belastung der antragstellenden Organisation werden Mittel in Höhe von grundsätzlich bis zu 20.000 Euro pro Antrag gewährt. Ausnahmen sind in besonders schwerwiegenden Fällen möglich. Billigkeitsleistungen nach diesem Programm können nur bewilligt werden, wenn die Höhe des verbleibenden Liquiditätsengpasses insgesamt mindestens 1.000 Euro beträgt.

Weitere Informationen zu den Ehrenamts- und Vereinshilfen sind auf dem Engagementportal bürgeraktiv und der Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) zu finden. Dort finden Sie auch detaillierte FAQs, die zahlreiche Fragen rund um die Antragstellung beantworten, sowie das Antragsformular das bis zum 1. November (23:59 Uhr) ausschließlich digital ausgefüllt werden kann.