Turnierbridge ist kein Sport, aber gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung
Die Anerkennung als gemeinnützig ist für viele Vereine aus steuerlichen Gründen erstrebenswert: es gibt Steuererleichterungen, für Spenden kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, es kann die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG gezahlt werden und Schenkungen und Erbschaften sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit. Der Dachverband der Bridge-Vereine in Deutschland hatte durch den Bundesfinanzhof […]