Neue Regeln für Gemeinnützigkeit? Satzung anpassen!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant nach Presseberichten, die Gemeinnützigkeit nur noch solchen Vereinen zu gewähren, die alle Geschlechter aufnehmen. Dafür soll die Abgabenordnung geändert werden, die die Regelung für die Gemeinnützigkeit enthält. Reine Männervereine, die also nur männliche Mitglieder aufnehmen, sollen die Gemeinnützigkeit nicht mehr anerkannt erhalten. Damit verlieren diese Vereine auch Steuervorteile. Anlass der gesetzlichen Änderung dürfte auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 02.08.2017 ( V R 52/15 ) sein, nach der eine männliche Freimaurerloge nicht gemeinnützig ist.

Rechtsanwalt für Vereinsrecht Sven Kohlmeier äußerte sich auf Presseanfrage in der Neuen Züricher Zeitung vom 12.11.2019: „Es dürfte sich nach meiner Auffassung um Tausenden von Vereinen handeln, die davon betroffen wären. Viele Vereine dürften es künftig schwer haben, die vom Finanzminister geforderte sachliche Begründung, nur ein bestimmtes Geschlecht aufzunehmen, zu liefern. Zwangsläufig müssten sich daher viele Vereine für Frauen öffnen.

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier empfielt, bereits jetzt die Satzung im Hinblick auf die zukünftigen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht anzupassen. Dabei gebe es durchaus ausreichend Gestaltungsspielraum, um unproblematisch die neuen Anforderungen der Abgabenordnung zu erfüllen. Sofern ein sachlicher Grund für die Aufnahme nur eines Geschlechts vorliegt, kann auch zukünftig ein Verein aus nur weiblichen oder männlichen Mitgliedern bestehen. Die Kanzlei Kohlmeier ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Vereinsrecht.Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 030 . 22 60 50 00 oder schreiben Sie eine Email.