3. Vereinsrechtstag in Frankfurt/Main


Am 23. Februar 2018 trafen sich in Frankfurt/Main Rechtsanwälte, Richter, Juristen, Vereine und Praktiker zum 3. Vereinsrechtstag. Auch in diesem Jahr war Rechtsanwalt und VereinsJurist Sven Kohlmeier auf der Konferenz dabei, um sich mit Kollegen auszutauschen. Das Programm startete auch vielversprechend mit einer Einführung des Richters am Bundesgerichtshof Heinz Wöstmann, der zu der Kita-Rechtsprechung des BGH referierte (siehe Foto unten). Diese war auf Grund einer Entscheidung der Vorinstanz Kammergericht Berlin notwendig geworden.

Daneben ging es um Fragen der Gemeinnützigkeit, der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung in Großvereinen und mit elektronischer Teilnahmemöglichkeit und das Beschlussmängelrecht im Verein. Die eintägige Konferenz endete mit der Diskussion von Rechtsexperten, ob die Kita-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einer Reaktion des Gesetzgebers bedarf.

Rechtsanwalt Sven Kohlmeier ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Vereinsrecht. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 030 . 7600 6106 oder schreiben Sie eine Email über das Kontaktformular.