
Jede Satzung regelt den Ausschluss als Sanktionsmaßnahme und ultim ratio bei Verstößen im Verein. Ist das Ausschlussverfahren aber auch wirksam?
Statement Rechtsanwalt Kohlmeier:
Ein Vereinsausschluss kann aus unterschiedlichen Gründen in Betracht kommen. Deshalb ist wichtig, welche Regelungen die Satzung enthält. Denn nicht immer ist eindeutig, ob der in der Satzung geregelte Satzungsgrund wirklich vorliegt. Die Ausschlussverfahren müssen vom Anfang bis Ende ordnungsgemäß erfolgen, andernfalls kann der Ausschluss unwirksam sein. Und es darf kein milderes Mittel wie z.B. eine Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen. Auch bei langjähriger unbeanstandeter Mitgliedschaft kann ein Vereinsausschluss unwirksam sein. VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier berät bei Vereinsauschlüssen und vertritt und vertritt Sie im vereinsinternen Rechtswegverfahren oder im Gerichtsverfahren. Auch eine Mediation oder ein Streitschlichtungsverfahren ist zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Möglichkeit, um den Konflikt im Verein nachhaltig zu lösen.
Preise:
Die Kosten für ein Beratungsgespräch (telefonisch, Skype, Kanzlei) betragen ab 100 EUR. Für die rechtliche Vertretung, die Erstellung von Gutachten oder rechtlichen Stellungnahmen zum Vereinsausschluss oder der Durchsetzung oder Abwehr eines Vereinsausschlusses berechnen wir die Gebühren nach individueller Vereinbarung. Sprechen Sie uns an.
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