
Mit Anträgen zur Mitgliederversammlung wird Einfluss auf die Vereinstätigkeit ausgeübt oder die Geschäftsführung des Vorstandes bestimmt. Ist der Antrag richtig gestellt?
Statement Rechtsanwalt Kohlmeier:
Der Vorstand, die Vereinsmitglieder oder in der Satzung bestimmte Personen können mit Anträgen zur Mitgliederversammlung die Tätigkeit des Vorstandes festlegen, eigene Angelegenheiten wie z.B. die Beitragshöhe oder inhaltliche Festlegungen bestimmen. Der Antrag muss dabei nicht nur form- und fristgerecht gestellt werden, sondern auch das Anliegen zutreffend formulieren. VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier berät bei der Antragformulierung und prüft Anträge auf Fehler und Mängel.
Preise:
Die Kosten für ein Beratungsgespräch (telefonisch, Skype, Kanzlei) betragen ab 100 EUR. Die Tätigkeit in Vorbereitung einer Mitgliederversammlung (Einladungsschreiben, Tagesordnung, Anträge, Beschlussvorschläge, Vorbereitung der Sitzungsleitung usw) berechnen wir nach individueller Vereinbarung. Die Kosten der Beratung und z.B. gerichtlichen Tätigkeit wegen Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung oder zu Beschlussvorschlägen für die Mitgliederversammlung berechnen wir nach individueller Vereinbarung.
Die Kosten für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung als rechtlicher Vertreter berechnen wir nach einer Gebühr von 200,oo EUR/Stunde zzgl. ggf. erforderlichen Reisekosten. Für die Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung berechnen wir eine Gebühr von 250 EUR/Stunde zzgl. ggf. erforderlichen Reisekosten.
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