Haftung des Vorstandes

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Auch wenn die Vorstandstätigkeit oft ehrenamtlich ausgeübt wird, unterliegt der Vorstand den gesetzlichen Regelungen und den Regelungen der Satzung. Wann und wie haftet der Vorstand?

Statement Rechtsanwalt Kohlmeier:

Die Haftung des Vorstand wird oft unterschätzt. VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier empfielt jedem Vorstand, sich nach der Wahl zum Vorstandsmitglied über den Haftungsumfang und die Haftungsvermeidung zu informieren oder ein Seminar zu besuchen, welches in der Kanzlei oder am Sitz des Versins stattfinden kann. Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, berät und vertritt VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier Vorstandsmitglieder. Wollen Sie als Verein Haftungsansprüche z.B. gegenüber ehemaligen Vorstands- oder Organmitgliedern geltend machen, können Sie sich ebenfalls an VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier wenden.

Preise:
Die Kosten für ein Beratungsgespräch (telefonisch, Skype, Kanzlei) betragen ab 100 EUR. Für die rechtliche Vertretung, Erstellung von Gutachten oder rechtlichen Stellungnahmen zur Haftung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder oder zur Abwehr von Ansprüchen berechnen wir die Gebühren nach individueller Vereinbarung. Sprechen Sie uns an.

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Schreiben Sie uns ihr Anliegen über das das Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 030.7600 6106.