Disziplinarmaßnahmen

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Mit Disziplinarmaßnahmen wird eine Sanktion gegenüber Mitgliedern ausgesprochen, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Ist die Maßnahme auch wirksam?

Statement Rechtsanwalt Kohlmeier:
Bei Disziplinarmaßnahmen müssen – wie auch bei Vereinsausschlüssen – die Voraussetzungen der Satzung vorliegen, damit die Maßnahme wirksam ist. Hier liegt ein erhebliches Fehlerpotential, so VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier. Neben der Beratung zum Verfahren auf Einleitung oder Durchsetzung einer Disziplinarmaßnahmen können auch der vereinsinterne Rechtsweg wie auch der ordentliche Rechtsweg in Betracht kommen. Auch eine Mediation oder ein Streitschlichtungsverfahren ist zur Vermeidung einer Disziplinarmaßnahme eine Möglichkeit, um den Konflikt im Verein nachhaltig zu lösen.

Preise:
Die Kosten für ein Beratungsgespräch (telefonisch, Skype, Kanzlei) betragen ab 100 EUR. Für die Beauftragung, Erstellung von Gutachten oder rechtlichen Stellungnahmen zu Disziplinar- oder Sanktionsmaßnahmen im Verein oder zur Abwehr oder Durchsetzung solcher Ansprüche berechnen wir die Gebühren nach individueller Vereinbarung. Sprechen Sie uns an.

 

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