
Mit der Anerkennung des Vereins als Gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind steuerliche Verbesserungen verbunden. Kennen Sie die Anforderungen um Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit?
Statement Rechtsanwalt Kohlmeier:
Viele Vereine streben die Gemeinnützigkeit an, um steuerliche Vorteile zu genießen. Die Abgabenordnung regelt in den §§ 51 AO ff die „steuerbegünstigte Zwecke“ und die Gemeinnützigkeit. Auch die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit sind in der Abgabenordnung geregelt. Durch eine fehlerhafte Geschäftsführung oder Buchführung kann die Gemeinnützigkeit gefährdet und auch nachträglich widerrufen werden. VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier berät Sie zu Fragen der Gemeinnützigkeit und arbeit hierfür auch mit Steuerexperten zusammen.
Preise:
Die Kosten für ein Beratungsgespräch (telefonisch, Skype, Kanzlei) betragen ab 100 EUR. Die Kosten einer Beratung und Tätigkeit zur Gemeinnützigkeit berechnen wir nach individueller Vereinbarung. Die Prüfung von Zahlungen an Vereins- oder Vorstandsmitglieder, welche Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben können, berechnen wir nach individueller Vereinbarung. Soweit notwendig, arbeiten wir mit Steuerexperten und Steuerberatern zusammen, für deren Tätigkeit gesonderte Gebühren anfallen können.
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