Entlastung

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Mit dem Entlastungsbeschluss wird der Tätigkeit des Vorstandes als ordnungsgemäß bestätigt. Sind davon wirklich alle Ansprüche gegenüber entlasteten Personen erfasst?

Statement Rechtsanwalt Kohlmeier:

Die Entlastung muss rechtssicher erfolgen, damit die entlasteten Mitglieder auch vor etwaigen Haftungsansprüchen geschützt sind. In vielen Vereinen wird die Entlastung nach einem Kassenbericht oder Bericht des Vorstandes fast nebenbei mitbeschlossen. Dennoch sollten gerade Vorstandsmitglieder oder Organmitglieder ein Interesse haben, dass damit auch tatsächlich alle Ansprüche des Vereins für deren Tätigkeit umfasst ist. Mit einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung und Beratung durch VereinsJurist Rechtsanwalt Sven Kohlmeier sind Sie auf der sicheren Seite.

Preise:
Die Kosten für ein Beratungsgespräch (telefonisch, Skype, Kanzlei) betragen ab 100 EUR. Ein rechtliches Gutachten zur Entlastung durch die Mitgliederversammlung oder die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit zur Entlastung berechnen wir nach individueller Vereinbarung mit Ihnen. Soweit erforderlich und von Ihnen gewünscht, ziehen wir einen Steuerberater hinzu, der seine Gebühren gesondert berechnet.

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Schreiben Sie uns ihr Anliegen über das das Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 030.76006106.