Gründungsmitglied eines nicht eingetragenen Vereins haftet für Sozialversicherungsbeiträge
Das Gründungsmitglied eines nicht eingetragenen Vereins haftet persönlich für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nebst Säumniszuschlägen. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.03.2016, L 1 KR 377/14) entschieden und in der Berufungsbegründung für die Haftung die Abgrenzung zwischen einem Idealverein und einem wirtschaftlichen Verein dargestellt. Die Klägerin gründete mit weiteren Mitgliedern einen Verein, der mit 3 […]