Anforderung an die Anmeldung einer Satzungsänderung
Das Kammergericht Berlin hat mit Entscheidung vom 31.07.2015 (22 W 12/15) klargestellt, dass bei der Anmeldung einer Satzungsänderung bei dem Vereinsregister keine Urschrift des Protokolls vorgelegt werden muss und keine keine eigenhändige Unterschrift vorhanden sein muss. Ausreichend ist die Vorlage einer Abschrift, aus der sich der die Änderung enthaltende Beschluss und der Wortlaut der Satzung […]